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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite 033

Gebühren

Gebühren

Leasingvertrag (§ 33 TP 5 GebG)

Wird in einem Leasingvertrag vereinbart, daß der Leasingnehmer für den Vollkaskoschutz des geleasten KFZ zu sorgen hat, dann unterliegt die Kaskoversicherung ebenfalls der Rechtsgebühr ().

Pachtvertrag (§ 33 TP 5 GebG)

Ein Pachtvertrag wird nur auf ein Jahr abgeschlossen. Darin ist festgehalten, daß für den Fall, daß das Pachtverhältnis nach Ablauf dieser Jahresfrist fortgesetzt werde, es sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Die Behörde ging von einer stillschweigenden Verlängerung aus und setzte die Gebühr vom vierfachen Jahreswert fest (bestimmte Vertragsdauer von 1 Jahr und anschließend unbestimmte Vertragsdauer). Der S. 034VwGH ging bei der Gebührenbemessung nur vom einfachen Wert aus, weil eine weitere Fortsetzung des Pachtverhältnisses von einer neuerlichen Willenseinigung abhängt ().

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