zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 1994, Seite R 68

Aufschließungsbeitrag Stmk.

•Ein

Aufschließungsbeitragin der Steiermark kann anläßlich der Baubewilligung für ein Gebäude auch dann vorgeschrieben werden, wenn nach der früheren Fassung des § 6 a Stmk. BauO für das Grundstück schon anläßlich der Widmungsbewilligung ein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben wurde — (§ 6 a Stmk. BauO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...