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Wechsel zur GSVG-Krankenpflichtversicherung
Wechsel zur GSVG-Krankenpflichtversicherung
Gewerbetreibende und Gesellschafter-Geschäftsführer
haben neuerlich die Möglichkeit zum Umstieg
VON STB WERNER SEDLACEK
Rund 5300 nach dem GSVG pflichtversicherte aktive Gewerbetreibende und Gesellschafter-Geschäftsführer sind immer noch in der Krankenversicherung nach § 16 ASVG freiwillig selbstversichert und damit von der Krankenversicherungspflicht nach GSVG ausgenommen. Diese Ausnahme bleibt auch über eine etwaige Beendigung der freiwilligen ASVG-Selbstversicherung hinaus bestehen, sodaß dieser Personenkreis in der (GSVG-)Pension auf den mit 3,5% sehr beitragsgünstigen Krankenversicherungsschutz verzichten muß.
Ausnahme von dieser Ausnahme: Für alle Gewerbetreibenden und Gesellschafter-Geschäftsführer, die die bisherigen Umstiegsstichtage ( und ) nicht wahrgenommen haben, gibt es neuerlich die Möglichkeit, von der Krankenselbstversicherung nach § 16 ASVG zur GSVG-Krankenpflichtversicherung zu wechseln. Antragsfrist: .
Ist der Umstieg zu empfehlen?
Eine allgemeingültige Feststellung läßt sich dazu nicht treffen, die Entscheidung wird nicht nur von den Kosten, sondern wohl auch von den sehr individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen in bezug auf den Krankenversicherungsschutz abhängen. Bei Beantwortu...