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Kanalbenützungsgebühr Bgld.
•In einem Bescheid über die Festsetzung einer
Kanalbenützungsgebühr(Burgenland) müssen die Bemessungsgrundlagen angeführt werden — (§ 11 Bgld. Kanalabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(3 Erk. , 0184; , 91/17/0185; , 91/17/0186, 0187)