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Steuerliche Überlegungen zum Wohnrecht
Steuerliche Überlegungen zum Wohnrecht
Vorschläge zur Forcierung von steuerlichen Begünstigungen
VON MAG. WALTER STINGL
Die zivilrechtlichen Bestimmungen des Wohnrechtes sind im allgemeinen nicht dazu anregend, in die Immobilie zu investieren. Entgegen den Beteuerungen der Politiker ist auch durch die letzte Novelle des Mietrechtsgesetzes kein Schritt zu einem funktionierenden Wohnungsmarkt zu erkennen. Da aber nur dieser (durch ein ausreichendes Wohnungsangebot) Mietzinsreglementierungen hinfällig macht, bedarf es zwischenzeitig zur Sanierung und Neuschaffung von Wohnraum entsprechender Anreizsysteme. Diese können einerseits in der Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln liegen, aber auch andererseits in der Forcierung von steuerlichen Begünstigungen.
Nachstehende Ausführungen beschränken sich auf die Erörterung von steuerlichen Anreizsystemen. Die Ausführungen betreffen weiters ausschließlich den Rahmen der Innenfinanzierung. Weder »Geschlossene« oder »Offene« Immobilienfonds, Immobilienaktien (Oma-Aktie), noch andere Außenfinanzierungsmodelle mit oder ohne steuerliche Begünstigung sind Gegenstand dieses Beitrages. Als Ausnahme sind jedoch die Bauherrenmodelle in die Innenfinanzierungsüberlegungen miteinbezogen worden, da diese aufgr...