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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite A 371

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

•Steuerrechtliche Behandlung von übernationalen Verschmelzungen

(BMF) — Zur steuerlichen Behandlung ist festzustellen, daß eine übernationale Verschmelzung dann unter Art. I UmgrStG fallen wird, wenn das österreichische Gesellschaftsrecht eine solche Verschmelzung regelt. Derzeit fallen übernationale Umgründungen nur insoweit unter das Umgründungssteuergesetz, als eine verschmelzende Umwandlung einer österreichischen Kapitalgesellschaft auf ihre ausländische Mutterkapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt (Art. II UmgrStG) oder in- oder ausländisches Vermögen i. S. d. § 12 Abs. 2 UmgrStG von in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften in in- oder ausländische Kapitalgesellschaften eingebracht wird (Art. III UmgrStG). (

S. A 372

•Einbringung in inländische Schwestergesellschaft (Art. III UmgrStG)

(BMF) — Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, daß die Einbringung von Vermögen durch eine inländische Kapitalgesellschaft in eine inländische Schwestergesellschaft zu keinem Aufwertungszwang i. S. des § 16 Abs. 2 UmgrStG führt (vgl. ho. Erledigung vom , SWK-Heft 7/1993, Seite A 172), daß m. a. W. das Halten aller Anteile in ausländischer Hand kei...

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