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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite 070

Leasingvertrag: Gebühren

•Bei der Gebührenbemessung für einen

Leasingvertragüber ein Gebäude ist auch eine Mietvorauszahlung des Leasingnehmers mit dem vollen Wert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn bei vorzeitiger Auflösung keine Rückzahlung erfolgt — (§ 33 TP 5 Abs. 3 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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