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Verdeckte Gewinnausschüttung
•Bei einer GmbH liegt eine
verdeckte Gewinnausschüttungvor, wenn ein Gesellschafter Gelder von der Gesellschaft erhält, ohne einen bestimmten oder auch nur annähernd bestimmbaren Rückzahlungstermin zu vereinbaren und ohne die Fälligkeit der Zinsen, einen Kreditrahmen oder Sicherheiten festzulegen — (§ 8 KStG), (Abweisung)
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