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Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer
Einkaufs-GmbH und verdeckte Ausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)
Gründet eine Innung als Körperschaft öffentlichen Rechts eine Einkaufs-GmbH, um durch sie den zentralen Einkauf für die Innungsmitglieder durchzuführen, so dient dieS. E 33 Tätigkeit der GmbH sowohl den Eigeninteressen der Innung als auch denen der Mitglieder. Wird der dabei erzielte Gewinn in Form von Umsatzrückvergütungen an die Mitglieder verteilt, dann kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn sich die Umsatzvergütungen als eine Form der Gewinnausschüttung darstellen (BFH , I R 78/92 in BB 1994, 853).