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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite A 373

Verhältniswahrende Abspaltung bei Vorliegen von ausländischen Gesellschaftern

(BMF) — 1. Die verhältniswahrende Abspaltung eines Teilbetriebes einer österreichischen Kapitalgesellschaft nach dem Spaltungsgesetz fällt unter Art. VI UmgrStG. Nach § 34 leg. cit. erfolgt die Vermögensübertragung zwingend zu Buchwerten und hat die übernehmende Gesellschaft im Wege des § 35 die Buchwerte zu übernehmen und weiterzuführen.

Diese Regelung folgt dem für Steuerspaltungen i. S. d. § 32 Abs. 1 Z 2 maßgebenden Grundgedanken (des § 19 Abs. 3), daß die spaltungsgeborenen Anteile eine juristische Sekunde lang der spaltenden Gesellschaft zukommen (daher Geltung des § 16 Abs. 1) und in der Folge an ihre Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Beteiligung weitergegeben (durchgeschleust) werden; dieser Vermögensabgang führt nach § 34 Abs. 1 Z 6 zu einem steuerneutralen Buchverlust (u. U. Buchgewinn).

Soweit die Anteilsübertragung (Durchschleusung) an ausländische Gesellschafter der abspaltenden Gesellschaft erfolgt, stellt dies keine Maßnahme i. S. d. § 31 EStG 1988 dar, da vorrangig die spezielle Bestimmung des § 36 Abs. 1 UmgrStG anzuwenden ist, wonach eine Besteuerung hinsichtlich der Gegenleistung unterbleibt.

Nach § 36 Abs. 2 zweiter Satz ist bei Abspaltungen § 20 Abs. 4 Z 3 anzuwenden, d. h., es sind die Anschaffungskosten bzw. B...

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