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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite 068

Liebhaberei: stille Beteiligung

Liebhabereikann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige eine stille Beteiligung einging, die er nach dreieinhalb Jahren zu einem garantierten Preis von 70% verkaufen konnte und für die innerhalb der Behaltefrist kein Totalgewinn zu erwarten war — (§ 2 EStG 1972), (Abweisung)

(3 Erk. ; ; )

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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