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Liebhaberei: stille Beteiligung
•Liebhabereikann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige eine stille Beteiligung einging, die er nach dreieinhalb Jahren zu einem garantierten Preis von 70% verkaufen konnte und für die innerhalb der Behaltefrist kein Totalgewinn zu erwarten war — (§ 2 EStG 1972), (Abweisung)
(3 Erk. ; ; )