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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite 072

Studienreise: Anerkennung

•Die Kosten einer zweiwöchigen

Studienreisesind nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn eine Arbeitszeit von 80 Stunden absolviert wurde — (§ 16 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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