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Studienreise: Anerkennung
•Die Kosten einer zweiwöchigen
Studienreisesind nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn eine Arbeitszeit von 80 Stunden absolviert wurde — (§ 16 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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