zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 1994, Seite B 36

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wiener Handelskammer

•Urlaubsverbrauch — Zumutbarkeit

Auch der psychische Beistand und die Unterstützung des Sohnes in der Vorbereitungszeit zur Matura ist eine wichtige Familienangelegenheit, die eine entsprechende Erholungsmöglichkeit und damit die Zumutbarkeit eines Urlaubsverbrauches einschränken kann. Die Notwendigkeit, wegen der Matura des Sohnes von einem Urlaubsantritt abzusehen, ist aber nur für die unmittelbar vor den Prüfungen gelegene Zeit anzuerkennen. (Zu § 9 Abs. 1 Z 4 UrlG; 9 Ob A 138/93)

•Urlaubsunterbrechung — krankheitsbedingt

Gemäß § 5 Abs. 3 UrlG hat der Arbeitnehmer, um seine Ansprüche gemäß § 5 Abs. 1 UrlG zu wahren, bei Wiederantritt des Dienstes ohne schuldhafte Verzögerung ein ärztliches Zeugnis über Beginn, Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Unter »Ursache« ist dabei nicht die Diagnose, sondern nur die Angabe zu verstehen, ob die Arbeitsunfähigkeit auf Krankheit oder Unfall beruht. Die Art der Krankheit braucht nicht bescheinigt zu werden. (Zu § 5 Abs. 3 UrlG; 9 Ob A 106/93)

Daten werden geladen...