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Urlaubsverbrauch - Zumutbarkeit
Auch der psychische Beistand und die Unterstützung des Sohnes in der Vorbereitungszeit zur Matura ist eine wichtige Familienangelegenheit, die eine entsprechende Erholungsmöglichkeit und damit die Zumutbarkeit eines Urlaubsverbrauches einschränken kann. Die Notwendigkeit, wegen der Matura des Sohnes von einem Urlaubsantritt abzusehen, ist aber nur für die unmittelbar vor den Prüfungen gelegene Zeit anzuerkennen. (Zu § 9 Abs. 1 Z 4 UrlG; 9 Ob A 138/93)