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Gesellschafterdarlehen doch gesellschaftsteuerpflichtig?
Gesellschafterdarlehen doch gesellschaftsteuerpflichtig?
Überlegungen für zukünftige Gestaltungen
VON MAG. PETER HAUNOLD
Mit Erkenntnis vom unterwarf der VwGH1) die Darlehenshingabe eines Kommanditisten an eine GmbH & Co. KG der Gesellschaftsteuer. Das Darlehen war unverzinslich und konnte vom Kommanditisten nur zurückgefordert werden, wenn er aus der KG ausschied. Darüber hinaus war das Darlehen nachrangig und daher nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger zurückzuzahlen. Der VwGH beurteilte die Darlehenshingabe als freiwillige Leistung i. S. d. § 2 Z 3 lit. b KVStG, weil sie freiwillig erfolgte, objektiv geeignet war, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen und eine Überlassung eines Gegenstandes zu einer den Wert der Leistung nicht erreichenden Gegenleistung darstellte. Der Rückzahlungsanspruch auf die Darlehensvaluta gelte nicht als Gegenleistung. Mit Berufung auf die BFH-Judikatur2) stellte der VwGH das Darlehen einer Kommanditeinlage gleich und unterwarf die gesamte Darlehenssumme der Gesellschaftsteuer.
Dem oben erwähnten Erkenntnis des VwGH war ein anderes Erkenntnis3) zur Gesellschaftsteuer vorausgegangen, in dem der Gerichtshof ebenfalls ein zinsenlos gewährtes Gesellschafterdarlehen an eine GmbH aus kapi...