ASoK - Arbeits- und SozialrechtsKartei

Fachbeiträge

Das AVRAG in der Praxis

Hinweise zur praktischen Abwicklung in der Lohnverrechnung

Aufsatz von Wolfgang Höfle, ASoK 6/1997, 162

Befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern

ASoK 6/1997, 166

Legalitätsprinzip und Sachlichkeitsgebot

Das Werkvertragserkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Detail

Aufsatz von Manfred Gründler, ASoK 6/1997, 167

Die Neugestaltung des Gehaltssystems für Industrieangestellte

Neuregelung gilt seit 1. Mai 1997

Aufsatz von Manfred Engelmann, ASoK 6/1997, 179

Misere "Krankschreibung"

Zur Rolle der GKK und ihrer Vertragsärzte bei der Krankschreibung

Aufsatz von Helmut Andexlinger, ASoK 6/1997, 184

Anwesenheit im Betrieb nicht notwendigerweise Arbeitszeit

ASoK 6/1997, 185

Ausbilderprüfung keine Voraussetzung für dieLehrlingsausbildung

ASoK 6/1997, 187

Aktuelle Fragen zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Aufsatz von Christian Kuhn, ASoK 6/1997, 188

Verpflichtende Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte

ASoK 6/1997, 189

Neues aus der Gesetzgebung

Das Integrationspaket

Aufsatz von Christoph Klein, ASoK 6/1997, 186

Fremdengesetz 1997

Aufsatz von Christoph Klein, ASoK 6/1997, 186

Ausländerbeschäftigungsrecht

Aufsatz von Christoph Klein, ASoK 6/1997, 186

Asylgesetz

Aufsatz von Christoph Klein, ASoK 6/1997, 186

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Aufsatz von Christoph Klein, ASoK 6/1997, 187

Aus der aktuellen Rechtsprechung

• 1. Der Krankenversicherungsträger entspricht, solange er im Inland eine zweckmäßige und ausreichende Krankenbehandlung zur Verfügung stellt, seiner Verpflichtung zur Sachleistungsvorsorge. Diesfalls entsteht kein Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Kosten einer medizinisch gleichwertigen, allenfalls auch aufwendigeren Therapie im Ausland.

ASoK 6/1997, 190

OGH: Leistungsentzug nach § 99 Abs. 1 ASVG

ASoK 6/1997, 190

VwGH: Haftung des Betriebsnachfolgers

ASoK 6/1997, 191

• 1. Wenn und insoweit die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch offenen, strittigen Ansprüche eines Arbeitnehmers tatsächlich teils aus beitragspflichtigen, teils aus beitragsfreien Entgeltbestandteilen bestehen, sind die Parteien eines darüber abgeschlossenen Vergleiches durch keine Rechtsnorm dazu verpflichtet, etwa die Anerkennung der beitragspflichtigen vor den beitragsfreien Ansprüchen zu vereinbaren. Die Vertragsparteien sind vielmehr in der vergleichsweisen Disposition über diese Ansprüche insoweit frei, als durchaus die Leistung der beitragsfreien Ansprüche vereinbart und auf die beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile verzichtet werden kann.

ASoK 6/1997, 192

VwGH: Dienstverhältnis / Werkvertrag

ASoK 6/1997, 193

• 1. Unter den gemäß § 16 AÜG bei einem inländischen Betrieb beschäftigten Personen i. S. d. § 3 Abs. 3 letzter Satz ASVG sind nicht nur die zufolge der Erteilung der erforderlichen Bewilligung zulässigerweise, sondern auch die mangels einer erteilten Bewilligung nach § 16 Abs. 4 AÜG unzulässigerweise beschäftigten Personen zu verstehen. Denn ihre Schutzbedürftigkeit hängt nicht von der erteilten Bewilligung, sondern von der Art ihrer Beschäftigung ab.

ASoK 6/1997, 193

• 1. Die Zuerkennung der Angestellten-Eigenschaft und damit die Vereinbarung der Anwendung des AngG bewirkt nicht automatisch auch den Wechsel der Kollektivvertragszugehörigkeit.

ASoK 6/1997, 194

OGH: Kündigungsfreiheit von AN

ASoK 6/1997, 195

• 1. Das Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Dienst ist nicht nur dann entschuldigt, wenn er - objektiv betrachtet - arbeitsunfähig war, also infolge seiner Erkrankung nicht oder doch nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig war, seiner bisher ausgeübten - oder sonst nach dem Arbeitsvertrag zu verrichtenden - Tätigkeit nachzukommen, sondern auch dann, wenn von einem zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit berufenen Arzt diese bejaht wurde, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung gegeben war, er aber auf die Richtigkeit der ausgestellten ärztlichen Bestätigung vertrauen durfte.

ASoK 6/1997, 195

OGH: Kündigungsanfechtung

ASoK 6/1997, 197

OGH: Unberechtigte Entlassung

ASoK 6/1997, 197

OGH: Recht auf Beschäftigung

ASoK 6/1997, 197

• 1. Der Versicherungsfall der Krankheit liegt vor, wenn prognostisch festgestellt werden kann, daß das beim Versicherten vorliegende Leiden einer Behandlung zugänglich ist, wenn auch nur eine geringfügige Besserung des Grundleidens erhofft wird oder wenn die Behandlung eine Verschlechterung des Zustandes hintanzuhalten geeignet ist, mag auch das Grundleiden als solches nicht mehr behebbar sein. Hingegen handelt es sich um einen Asylierungs- oder Pflegefall, wenn ein Krankenhausaufenthalt nur die fehlende häusliche Pflege und Obsorge allein ersetzt und nicht mehr einer erfolgversprechenden Behandlung der Krankheit dient.

ASoK 6/1997, 198

• 1. Voraussetzung der Integritätsabgeltung ist die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvor schriften. Darunter sind alle Normen des österreichischen Arbeitnehmerschutzes zu verstehen; d. h. nicht das gesamte Arbeitsrecht in seiner Funktion als Schutzrecht des Arbeitnehmers, sondern bloß diejenigen öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechtsnormen, die dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung dienen, auf unmittelbaren staatlichen Eingriffen basieren und typischerweise als Sanktion die Verwaltungsstrafe vorsehen.

ASoK 6/1997, 198

• 1. Die Nichtbefolgung einer Anordnung von Arbeitsleistungen, die gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitschutzrechtes verstößt, stellt kein unbefugtes Verlassen der Arbeit i. S. d. § 82 lit. f GewO dar.

ASoK 6/1997, 198

Literaturrundschau

Die Sicherheitsvertrauensperson im "neuen" ASchG

ASoK 6/1997, 199

Teilzahlungen auf Beitrags- und Verzugszinsenschulden in der (gewerblichen) Sozialversicherung

ASoK 6/1997, 199

Rechtsdogmatisches zum Strukturanpassungsgesetz 1996

ASoK 6/1997, 199

Rechtsfragen des technischen Arbeitnehmerschutztes

ASoK 6/1997, 199

Österreichisches und europäisches Wirtschaftsprivatrecht

ASoK 6/1997, 200

Rechtsfragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Konkurs

ASoK 6/1997, 200

Die Entsendung von Drittstaatenangehörigen nach Österreich

ASoK 6/1997, 200