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ASoK 6, Juni 1997, Seite 187

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Christoph Klein

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Besonderes Interesse verdient auch die Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, mit der die Rechtslage zur Notstandshilfe repariert werden soll: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte ja in seinem Erkenntnis vom festgestellt, daß die Nichtgewährung der Arbeitslosenversicherungsleistung der Notstandshilfe an regulär ihre Arbeitslosenversicherungsbeträge entrichtende Ausländer menschenrechtskonventionswidrig sei. Daher wird das Kriterium der Staatsbürgerschaft (Österreich, EWR-Staaten), an das die Gewährung von Notstandshilfe derzeit geknüpft ist, durch andere Kriterien eines starken Bezugs zu Österreich ersetzt werden: Neben der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (ausreichende Beitrags- und Ersatzzeiten innerhalb der Rahmenfrist, Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld) werden erforderlich sein

• entweder acht Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich in den letzten zehn Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder

• die Geburt in Österreich oder

• Aufenthaltsberechtigung in Österreich zumindest während der halben Lebenszeit oder

• bei Eintritt der Arbeitslosigkeit vor dem 25. Lebensjahr Erfüllung zumind...

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