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Ausländerbeschäftigungsrecht
Ausländerbeschäftigungsrecht
Im Ausländerbeschäftigungsrecht sollen anstelle jeglichen Neuzuzugs (Ausnahme: anderweitig nicht rekrutierbare Schlüsselkräfte) solche Ausländer, die zwar über dauerhafte Aufenthaltsrechte verfügen (insbesondere nachgezogene Familienangehörige), derzeit aber keine legale Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung haben, schrittweise in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dies soll durch die Nutzung des Überziehungsrahmens der achtprozentigen Bundeshöchstzahl (absolute Obergrenze: 9 % des gesamten Arbeitskräftepotentials) primär für langjährig in Österreich anwesende Familienangehörige ermöglicht werden; als Mindestwert dieser langjährigen Anwesenheit gilt zunächst ein achtjähriger legaler Aufenthalt in Österreich.