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Teilzahlungen auf Beitrags- und Verzugszinsenschulden in der (gewerblichen) Sozialversicherung
• Teilzahlungen auf Beitrags- und Verzugszinsenschulden in der (gewerblichen) Sozialversicherung
Gegen die Auffassung des BMAS, daß mit Teilzahlungen zur Begleichung offener Forderungen der Sozialversicherung zunächst die Verzugszinsen zu tilgen sind und sodann das geschuldete Kapital in der Chronologie des Entstehens der Beitragsschulden, wendet sich Gruber (ZAS 1997, 41). Die im Geltungsbereich von ASVG und GSVG existierende Gesetzeslücke sei unter Rückgriff auf die §§ 1415, 1416 ABGB im Wege der Analogie zu füllen. Das auf dieser Analogiebasis derzeit in der Sozialversicherungspraxis geübte „Verzugszinsen-Gesamtpaket-Denken" hält Gruber allerdings für unvereinbar mit dem „Zinsen-vor-Kapital-Stufenmodell", das § 1416 ABGB zugrunde liegt. Der gegenwärtigen Rechtslage entspreche somit ein „Verzugszinsen-vor-Beitragsschuld-Stufenmodell".