ASoK - Arbeits- und SozialrechtsKartei

Fachbeiträge

Flexible Arbeitszeitregelungen in Kollektivverträgen

Arbeitszeitgestaltung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen im Überblick

Aufsatz von Peter Zeitler, ASoK 7/1997, 202

Ansprüche nach dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz

ASoK 7/1997, 208

Befristetes Dienstverhältnis und Mutterschutz

Saisonarbeit rechtfertigt Befristung

Aufsatz von Hans Trattner, ASoK 7/1997, 209

Beitragspflicht für arbeitsrechtlich nicht gebührende Sonderzahlungen

Judikaturkontroverse zwischen VwGH und OGH

Aufsatz von Beatrix Karl, ASoK 7/1997, 211

Der leitende Angestellte in der Insolvenz-Entgeltsicherung

Ausnahme verstößt gegen die EG-Richtlinie 80/987/EWG

Aufsatz von Bruno Sundl, ASoK 7/1997, 218

Verspätete Gehaltszahlung und vorzeitiger Austritt

ASoK 7/1997, 223

Zum Einsatz von Arbeitsmedizinern

Aufsatz von Gesundheit und Soziales Bundesministerium für Arbeit, ASoK 7/1997, 224

Neues aus der Gesetzgebung

Sozialpolitisch relevante Gesetzesbeschlüsse im Juni

Aufsatz von Christoph Klein, ASoK 7/1997, 222

Aus der aktuellen Rechtsprechung

• 1. Der Träger der Unfallversicherung hat gemäß § 202 Abs. 2 ASVG, wenn bei einem Arbeitsunfall ein Körperersatzstück, ein orthopädischer Behelf oder ein anderes Hilfsmittel schadhaft oder unbrauchbar wird oder verlorengeht, die Kosten für die Beseitigung des eingetretenen Schadens zu übernehmen. Vor Ablauf einer festgesetzten Gebrauchsdauer besteht Anspruch auf Ersatz nur, wenn der Versehrte glaubhaft macht, daß ihn an der Beschädigung, Unbrauchbarkeit oder dem Verlust des Hilfsmittels kein Verschulden trifft.

ASoK 7/1997, 228

• 1. Geht eine Vergütung über einen reinen Spesenersatz hinaus, dann gewinnt der ersparte Betrag den Charakter eines echten Entgelts.

ASoK 7/1997, 228

• 1. Die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses getroffene Vereinbarung, daß der Arbeitnehmer sich zur Einhaltung des Datengeheimnisses und zur Unterlassung der Übermittlung der ihm anvertrauten oder zugänglich gewordenen, automationsunterstützt verarbeiteten Daten an Dritte ohne ausdrückliche Anordnung auch für die Zeit nach Ende des Dienstverhältnisses verpflichtet, beinhaltet kein Verbot im Sinne einer Konkurrenzklausel, die den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt. Die Geheimhaltungsvereinbarung ist daher nicht als Wettbewerbsabrede i. S. d. § 36 AngG zu qualifizieren.

ASoK 7/1997, 228

OGH: Gefahrenzulage / Strahlengefährdung

ASoK 7/1997, 229

• 1. Wer sein Eigentum an die Stelle des Arbeitgebereigentums setzt, wird in das System des innerbetrieblichen Schadensausgleiches eingebunden, weil er in Kauf nimmt, daß sein Eigentum im betrieblichen Produktionsprozeß von Personen, die den Schutz des DHG genießen, benützt und bedient wird. Er ist insoweit dem Dienstgeber zuzuordnen und kann nicht im weiteren Umfang Ansprüche gegen den Dienstnehmer geltend machen als dieser selbst.

ASoK 7/1997, 229

OGH: Zur Anwendung des Bundespflegegeldgesetzes

ASoK 7/1997, 230

OGH: Bergungskosten nach Bergunfällen

ASoK 7/1997, 230

• 1. Unter den Begriff des 13. und 14. Monatsbezuges i. S. d. § 290 b EO sind auch Sonderzahlungen einer Betriebspension zu subsumieren.

ASoK 7/1997, 230

OGH: Konkurrenzklausel / Arbeiter

ASoK 7/1997, 231

Literaturrundschau

Kündigungsschutz

ASoK 7/1997, 232

Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang

ASoK 7/1997, 232

Solidarität oder mehr Wettbewerb - Pflichtversicherung oder Versicherungspflicht?

ASoK 7/1997, 232

Zur Zulässigkeit von Kettendienstverträgen

ASoK 7/1997, 232