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Ansprüche nach dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz
• Unter den in § 50 Abs. 1 Z 5 ASGG genannten „Ansprüchen nach dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972" sind auch Schadenersatzansprüche zu verstehen, die aus Verstößen gegen dieses Gesetz abgeleitet werden; unter „Bauarbeit-Urlaubsgesetz 1972, BGBl. Nr. 414" ist die jeweils geltende Fassung dieses Gesetzes zu verstehen. - (§ 50 Abs. 1 Z 5 ASGG)
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