zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 1997, Seite 230

OGH: Bergungskosten nach Bergunfällen

Gegen § 131 Abs. 4 ASVG, wonach Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht zu ersetzen sind, bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken. Es muß dem Gesetzgeber freistehen, dort, wo die Übernahme des Risikos und der damit regelmäßig verbundenen hohen Kosten wirtschaftlich nicht mehr vertretbar erscheint, Leistungsbegrenzungen einzuführen. - (§ 131 Abs. 4 ASVG)

( 10 Ob S 2415/96 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH WEINMEIER
Daten werden geladen...