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Zur Zulässigkeit von Kettendienstverträgen
• Zur Zulässigkeit von Kettendienstverträgen
Braunecker (ecolex 1997, 443) setzt sich mit der sog. Kettenregel, wonach das Aneinanderreihen mehrerer befristeter Dienstverhältnisse nur zulässig ist, wenn dies im Einzelfall durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe gerechtfertigt ist, kritisch auseinander. Diese richterrechtlich entwickelte Kettenregel sei vor einem Hintergrund entstanden, der heute nicht mehr existiere. Vor allem auf Kollektivvertragsebene seien seither Schutzbestimmungen geschaffen worden, die die Umgehung zwingender Normen durch den Dienstgeber bereits im Vorfeld verhindern und so die Kettenregel relativieren. Es müsse daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt Normen, die den Schutz des Dienstvertragsbestandes zeitabhängig verbessern, umgangen werden können.