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ASoK 7, Juli 1997, Seite 202

Flexible Arbeitszeitregelungen in Kollektivverträgen

Arbeitszeitgestaltung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen im Überblick

Peter Zeitler

Die mit 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretene Novelle zum Arbeitszeitgesetz soll Anlaß sein, die zur Zeit geltenden Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, und zwar sowohl die Regelungen auf Grund der bis zum April dieses Jahres geltenden Rechtslage als auch die ersten bereits wirksamen Umsetzungsschritte der neuen gesetzlichen Möglichkeiten unter die Lupe zu nehmen.

Gemeinsam ist vielen Modellen, daß sie vorsehen, daß die wöchentliche kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nicht in jeder Woche exakt eingehalten werden muß, sondern daß sie auch im Durchschnitt eines längeren Zeitraumes, dem Durchrechnungszeitraum, erreicht werden kann. Innerhalb dieses Durchrechnungszeitraumes kann die Normalarbeitszeit variieren, wobei zumeist eine bestimmte Höchstgrenze für die wöchentliche Normalarbeitszeit festgelegt ist. Meistens enthalten die kollektivvertraglichen Regelungen auch Ausnahmen von dem Grundsatz, daß der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufgrund seines Direktionsrechtes festlegen kann, indem sie entweder vorschreiben, daß die Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum zu vereinbaren oder vor Beginn des Zeitraumes dem Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit bekanntzugeben ist. Eine Besonderheit ...

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