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ASoK 6, Juni 1997, Seite 199

Rechtsdogmatisches zum Strukturanpassungsgesetz 1996

Rechtsdogmatisches zum Strukturanpassungsgesetz 1996

Mit der Frage, ob die Ausweitung des versicherten Personenkreises nach § 4 ASVG Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Begriffsbildung hat, beschäftigt sich Dirschmied (DRdA 1997, 85). Er untersucht eine mögliche materiellrechtliche Wirkung der Änderungen des ASVG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 201, in bezug auf das Arbeiterkammergesetz (AKG) und dessen persönlichen Geltungsbereich. Aus rechtsdogmatischer Sicht kommt er zu dem Ergebnis, daß die bloße Änderung des Kreises der Versicherten nach dem ASVG, nicht aber auch des persönlichen Geltungsbereichs des AKG eine Differenzierung darstellt, die keinesfalls im Wege der Interpretation ausgeglichen werden darf. Auch aus inhaltlicher Sicht stellt er fest, daß es nach den dem AKG innewohnenden Zielvorgaben den freien Dienstnehmern bzw. den mit dienstnehmerähnlichen Werkverträgen Beschäftigten an der für die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigten Arbeitnehmer typischen Interessenlage mangelt.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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