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ASoK 6, Juni 1997, Seite 187

Ausbilderprüfung keine Voraussetzung für dieLehrlingsausbildung

(M. P.) - Ein Gesetzesentwurf, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert werden soll (Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997) sieht einige Änderungen vor, die zu einer Entspannung und Verbesserung der Situation der Lehrlingsausbildung führen sollen. Das Gesetz soll mit in Kraft treten.

Eine der Voraussetzungen, um einen Lehrling ausbilden zu dürfen, ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Ausbilderprüfung. Der Nachweis der abgelegten Ausbilderprüfung wurde von vielen Lehrberechtigten als bürokratisches Hindernis empfunden. Hier soll insoweit eine Erleichterung eintreten, als die erfolgreiche Absolvierung eines Ausbilderkurses ausreichend sein wird.

Es wird auch überlegt, die Kenntnisse für die Lehrlingsausbildung in andere Berufsbefähigungsprüfungen, wie etwa die Ziviltechnikerprüfung oder die Wirtschaftstreuhänderprüfung zu integrieren.

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