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ASoK 6, Juni 1997, Seite 193

VwGH: Dienstverhältnis / Werkvertrag

• Das Nebeneinanderbestehen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses und eines freien Dienstverhältnisses bzw. eines Werkvertragsverhältnisses ist nicht ausgeschlossen. Für die Bejahung einer rechtswirksamen Trennung solcher Rechtsverhältnisse kommt es allerdings entscheidend auf den Parteiwillen, die objektive Trennbarkeit und Überlegungen unter dem Gesichtspunkt arbeitsrechtlicher Schutzprinzipien an. - (§ 4 Abs. 2 ASVG)

„Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, daß Dr. S. sowohl auf Grund des schriftlich abgeschlossenen Dienstvertrages als auch auf Grund des behaupteten mündlich abgeschlossenen Werkvertrages ärztliche Leistungen in der Ordination des Beschwerdeführers erbringt. Inwieweit dabei die im Rahmen des Werkvertrages erbrachten ärztlichen Leistungen in einer für die Abgrenzung des Dienstvertrages vom Werkvertrag bedeutsamen Hinsicht unterschiedlich geregelt worden wären, insb. betreffend die Individualisierung und Konkretisierung der Leistung (vgl. zur Abgrenzung des Werkvertrages vom Dienstvertrag im allgemeinen das Erkenntnis vom , VwSlg. 10.140/A m.w.N.) ist nicht ersichtlich.

[...] Aufgrund dieses Vertrages ist somit der Dienstnehmer gehalten, dem Beschwerdeführer weitgehend ...

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