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ASoK 6, Juni 1997, Seite 186

Asylgesetz

Christoph Klein

Asylgesetz

Intensiv umgestaltet wurde das Asylgesetz. Gewissen Verbesserungen im Rechtsschutz (die vorläufige Aufenthaltsberechtigung für Asylsuchende soll z. B. nicht mehr von der Antragstellung binnen einwöchiger Frist abhängig sein) steht eine enorme Straffung und Verknappung des Asylverfahrens an der Bundesgrenze gegenüber, der von Kritikern eine massive Gefährdung der Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention vorgeworfen wird. Da die Verletzung dieser Rechte durch eine zu oberflächliche Verfahrensgestaltung dramatische Folgen für die aufgrund politischer, religiöser S. 187oder sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen oder Aktivitäten Verfolgten nach sich ziehen kann (Inhaftierung ohne rechtsstaatliche Grundlage, Tod, Folter), ist zu hoffen, daß die Einwände gegen die beabsichtigte Neuregelung sorgfältig überprüft werden. Problematisch erscheint insbesondere, daß Asylsuchenden, die nicht direkt aus dem Fluchtstaat anreisen, schon an der Grenze die Einreise überhaupt nur dann zu gestatten ist, wenn das Bundesasylamt den Grenzbehörden mitgeteilt hat, „daß die Asylgewährung wahrscheinlich ist." Wird dem Asylwerber diese überwiegende Wahrscheinlichkeit - aufgrund der bloßen Sachverhaltsaufnahme an der Grenze - nicht (bzw. ...

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