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ASoK 6, Juni 1997, Seite 179

Die Neugestaltung des Gehaltssystems für Industrieangestellte

Neuregelung gilt seit 1. Mai 1997

Manfred Engelmann

Nach mehrjähriger Diskussion über das ausgeprägte Senioritätsprinzip in der Gehaltssystematik der Angestellten und über zwei Jahre hinweg geführten Kollektivvertragsverhandlungen kam es am zu einem Kollektivvertrag, der die Zeitvorrückung in den kollektivvertraglichen Verwendungsgruppen einschränkt und zwei neue Verwendungsgruppen schafft. Die Neuregelung gilt seit für die Fachverbände der sogenannten Industrie-Globalrunde und erfaßt nicht nur ab diesem Zeitpunkt neu eintretende, sondern auch bereits beschäftigte und im bisherigen System eingestufte Angestellte. Der Umstieg in die neuen Gehaltsordnungen und die Regelung eines Erwartungsschutzes für die bereits im bisherigen System Eingestuften werden in eigenen Übergangsbestimmungen vorgenommen. Im folgenden versucht der Verfasser, der als Experte Mitglied des Verhandlungskomitees der Arbeitgeberseite war, die Neuregelung in kurzer Form darzustellen.

1. Die Ausgangssituation

Zwischen 1948 und 1972 hat sich die nach zurückgelegten Verwendungsgruppenjahren abhängige Zeitvorrückung in den Gehaltsordnungen der Industrie, beginnend mit 5 Biennalsprüngen bis zur Mindestgehaltsposition nach 10 Verwendungsgruppen...

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