Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 1997, Seite 189

Verpflichtende Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte

(BMAS) - Als Sicherheitsfachkräfte dürfen künftig nur Personen bestellt werden, die eine anerkannte Fachausbildung absolviert haben. Inhalt, Durchführung und Anerkennung der Fachausbildung werden durch Verordnung des BMAS näher geregelt (SFK-VO). Die Fachausbildung muß mindestens 288 Unterrichtseinheiten umfassen.

Neubestellung von Sicherheitsfachkräften ab

Als Sicherheitsfachkraft darf nur mehr bestellt werden, wer

• eine nach der SFK-VO anerkannte Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte absolviert hat, oder

• eine gleichwertige (achtwöchige bzw. zwölfwöchige) Fachausbildung zwischen und absolviert hat, oder

• von der Ausbildung befreit ist.

Neubestellung von Sicherheitsfachkräften bis

Als Sicherheitsfachkraft durfte bis auch bestellt werden, wer

• Ingenieur ist oder Kenntnisse hat, die zumindest jenen entsprechen, die für die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur Voraussetzung sind, und

• das notwendige Wissen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik besitzt und

• entsprechende Betriebserfahrungen besitzt und

• Kenntnisse über die für den Betrieb maßgeblichen Arbeitnehmerschutzvorschriften besitzt.

Binnen 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der Be...

Daten werden geladen...