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Verpflichtende Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte
(BMAS) - Als Sicherheitsfachkräfte dürfen künftig nur Personen bestellt werden, die eine anerkannte Fachausbildung absolviert haben. Inhalt, Durchführung und Anerkennung der Fachausbildung werden durch Verordnung des BMAS näher geregelt (SFK-VO). Die Fachausbildung muß mindestens 288 Unterrichtseinheiten umfassen.
Neubestellung von Sicherheitsfachkräften ab
Als Sicherheitsfachkraft darf nur mehr bestellt werden, wer
• eine nach der SFK-VO anerkannte Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte absolviert hat, oder
• eine gleichwertige (achtwöchige bzw. zwölfwöchige) Fachausbildung zwischen und absolviert hat, oder
• von der Ausbildung befreit ist.
Neubestellung von Sicherheitsfachkräften bis
Als Sicherheitsfachkraft durfte bis auch bestellt werden, wer
• Ingenieur ist oder Kenntnisse hat, die zumindest jenen entsprechen, die für die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur Voraussetzung sind, und
• das notwendige Wissen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik besitzt und
• entsprechende Betriebserfahrungen besitzt und
• Kenntnisse über die für den Betrieb maßgeblichen Arbeitnehmerschutzvorschriften besitzt.
Binnen 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der Be...