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ASoK 6, Juni 1997, Seite 197

OGH: Unberechtigte Entlassung

• Wenn es den Parteien des Arbeitsvertrages auch zusteht, eine unberechtigte Entlassung einvernehmlich in eine Arbeitgeberkündigung umzuwandeln, so ist es ihnen jedenfalls verwehrt, zu Lasten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse eine solche zu fingieren. - (§ 22 BUAG)

Ein Arbeitnehmer war wegen eines ihm zum Vorwurf gemachten Diebstahls von Fliesen entlassen worden. Im gegenständlichen Verfahren begehrte er diverse Ansprüche aus ungerechtfertigter Entlassung sowie die urteilsmäßige Verpflichtung des Arbeitgebers, der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse mitzuteilen, sein Arbeitsverhältnis sei durch Arbeitgeberkündigung beendet worden.

( 8 Ob A 2313/96 x)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH WEINMEIER
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