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Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
Trainingsprogramm zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen
Nach einer kurzen Einführung in Definition, Verbreitung, Dynamik und Variabilität des Phänomens Gewalt von Männern gegenüber ihren Partnerinnen wird auf die Bandbreite präventiver Maßnahmen eingegangen. Als konkrete Intervention auf sekundärpräventiver Ebene wird das Wiener Trainingsprogramm zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen vorgestellt. Abschließend werden die Möglichkeiten des 2. Gewaltschutzgesetzes zum Ausbau der Prävention erörtert.
I. Männergewalt gegen Frauen: statistische Daten
Gewalt von Männern gegen die Beziehungspartnerinnen ist ein Phänomen, das rund um den Globus zu beobachten ist. Im empirisch am besten untersuchten nordamerikanischen Raum geben beinahe 25 % der Frauen an, zumindest einmal in ihrem Leben von ihrem jeweiligen Partner vergewaltigt oder körperlich misshandelt worden zu sein. Geschätzte 8,7 Mio Frauen werden dort jedes Jahr von ihren Partnern misshandelt. In Österreich verfügte die Polizei im Jahr 2007 rund 7.300 Betretungsverbote. 1.600 Frauen und 1.620 Kinder fanden im Jahr 2008 Schutz und Unterkunft in österreichischen Frauenhäusern. Für einige Frauen kommt jedoch jede Hilfe zu spät. Sie werden von ihren Partnern ermordet. Diese Morde ereignen sich oft in Situationen, in denen die Frauen versuchten, sich zu trennen oder scheiden zu lassen.
II. Gewaltdefinition und -dynamik
Männergewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der psychischen und/oder körperlichen Integrität der Partnerin und umfasst alle Erscheinungsformen von physischen, psychischen und sexuellen Übergriffen sowie Einschüchterungen, Drohungen, Isolation und Kontrolle, ökonomische Zwänge, Manipulationen der Kinder und ein Sicherstellen männlicher Privilegien. All diese unterschiedlichen Gewaltformen dienen der (Wieder-) Herstellung bzw Aufrechterhaltung von Macht und Kontrolle und treten in kombinierten Mustern auf, sodass jede einzelne Gewaltform die Wirksamkeit der anderen Formen verstärkt.
So gehen zB jedem Akt körperlicher Gewalt iaR andere Gewaltformen wie Einschüchterungen oder psychische Übergriffe voraus, die dazu dienen, den Selbstwert der Partnerin zu erschüttern. Dieses gemeinsame Auftreten in individuellen Mustern kann sogar körperliche Gewalt überflüssig machen, wenn schon allein die „nicht körperlichen“ Gewaltformen ausreichen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Die Bedeutung des gegenwärtigen Verhaltens lässt sich daher nur über die vorangegangene Gewalt erschließen. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass psychische Übergriffe mindestens so schädlich für den Selbstwert der Opfer sind wie körperliche Gewalt, außer diese ist schwer und häufig.
Gewalttätige Episoden weisen in Dauer, Schwere, Häufigkeit, Form und Inhalt eine große Varianz auf. So ist in manchen Paarbeziehungen Gewalt bereits von Anfang an ein gebräuchliches Verhaltensmuster, in anderen hingegen beginnt sie etwa während der Schwangerschaft der Partnerin oder aber auch erst nach vielen Jahren. Im Vorfeld der Tat bzw der Tatvorszene wird die Verfassung des Täters noch durch zusätzliche den Konflikt verschärfende Faktoren beeinflusst. Dies können von außen kommende Ereignisse wie zB ein Obsorgestreit um die gemeinsamen Kinder oder die neue Beziehung der Ex-Partnerin sein, aber auch Verhaltensweisen der Ex-Partnerin, die als kränkend empfunden werden. Auch Alkoholkonsum kann als situativer Faktor zur kognitiven Fixierung auf die Partnerin beitragen. Der Täter erlebt sich oft ohne Zukunftsperspektive. Seine Sicht der Problematik ist bereits so extrem eingeengt, dass er ein „Nein“ der Partnerin nicht akzeptiert. Drohungen und Gewalt gegen Gegenstände sollen dies unterstreichen. Die letzten Schutzfaktoren brechen oft in einer alles entscheidenden Aussprache weg. Das Verlangen nach Beendigung eines unerträglichen Zustandes wird schließlich so übermächtig, dass in dem Bemühen, die Beziehung zur S. 239Partnerin zu erhalten, die letzten Schranken fallen und die Konsequenzen der Gewalttat akzeptiert werden.
III. Gewaltprävention
Gewalt von Männern im Beziehungskontext basiert auf Werten wie Konkurrenz, Dominanz, Leistung, Härte und Kontrolle sowie auf Einstellungen, die Frauen in vielen Lebensbereichen eine untergeordnete Rolle zuweisen. In diesem Kontext kann Primärprävention nur bedeuten, diesem Verständnis von Mann-Sein (und der geschlechtstypischen Festschreibung von weiblichen Rollen) entgegenzuwirken bzw einer neuen Generation von Männern andere Werte zu vermitteln. Geschlecht ist nicht nur in der Psyche verankert, sondern wird durch gesellschaftliche Verhältnisse und kulturelle Erwartungen hergestellt bzw bekräftigt. Es braucht daher eine (männliche) Umgebung, die Gewalt nicht als Option sozialisiert und legitimiert. Kampagnen wie etwa White Ribbon zielen auf eine Veränderung der Einstellungen von Männern wie auch auf eine Veränderung des (Selbst-)Verständnisses von Mann-Sein ab: „Männer sind dazu aufgerufen, sich nicht nur von der Ausübung körperlicher Gewalt abzugrenzen, sondern auch, aktiv andere Männer zu beeinflussen, ihr Leben an Grundwerten wie Toleranz, Respekt, Partnerschafflichkeit und Gewaltlosigkeit zu orientieren.“
Die Mitarbeiter der Männerberatung arbeiten seit vielen Jahren in Workshops, Gruppensitzungen und Einzelberatungen mit Buben und männlichen Jugendlichen, hören ihnen zu, nehmen sie ernst und versuchen die Jungen mit ihren Problemen zu verstehen, sie in ihrer Persönlichkeit zu festigen und zu stützen. Die Burschen fühlen sich verstanden und nicht mehr allein mit ihren Problemen. Das bringt ihnen ein erhöhtes Maß an Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein und innerer Sicherheit. Dies wiederum hilft, abwertendes, übergriffiges und gewalttätiges Verhalten zu verhindern. Die männlichen Betreuer zeigen auch klar die Grenzen auf und nehmen Stellung zu Übergriffen von Buben bei Regel- und Grenzverletzungen, Gewalttaten, verbalen und körperlichen Aggressionen, ausländer- und frauenfeindlichen Attacken. Als spezielle gewaltfokussierende Angebote haben sich das sozialpädagogische Gruppentraining „Gewaltig Anders“und das „Anti-Gewalt-Training für männliche Jugendliche“ etabliert.
Sekundärprävention im Kontext von Gewalt in Paarbeziehungen heißt in den meisten Fällen, Männer davon abzuhalten, ein weiteres Mal die Partnerin oder die Kinder zu bedrohen, zu verletzen oder sonstwie in ihrer körperlichen Integrität zu gefährden. Dieses Ziel ist bekannterweise schwer zu erreichen, handelt es sich doch - auch kriminalstatistisch - um das Wiederholungsdelikt schlechthin. Daher sind aus (rechts-) psychologischer Sicht gerade die spezial- und generalpräventiven Wirkungen von staatlichen Reaktionen gegen Gewalt von großem Interesse. Die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes wurde von Haller/Liegl in Hinblick auf die Folgen für die Gewaltopfer evaluiert. Eine befragte Frau beschreibt dies folgendermaßen: „Er hat gesehen, dass er nicht alles mit mir machen kann und dass es Möglichkeiten gibt, sein Verhalten zu bestrafen“. Und doch reichen Gesetze und auch Verurteilungen, trotz ihrer wichtigen normverdeutlichenden Wirkung, nicht aus, den Täter von neuerlicher Gewaltausübung abzuhalten. Die Arbeit mit den Tätern stellte daher das letzte fehlende Puzzlestück zum Funktionieren des 1. Gewaltschutzgesetzes dar.
IV. Das Wiener Trainingsprogramm für Männer zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen
Die Männerberatung Wien und die Interventionsstelle führen seit dem Jahr 1999 ein Anti-Gewalt-Programm durch, das entsprechend internationalen Standards konzipiert ist. Die internationale Gewaltforschung erachtet Programme dieser Art als wirksamstes ambulantes Instrument zur Prävention weiterer Gewaltdelikte im sozialen Nahraum. Ein Charakteristikum des Trainingsprogramms ist der hohe Vernetzungsgrad mit anderen Institutionen. So sind in der Durchführung Einrichtungen der Polizei, des Justizsystems, der Jugendwohlfahrt oder Beratungsstellen involviert. Das vom BMI finanzierte Projekt umfasst drei Teile:
Koordination, Fallführung, Vernetzung (Interventionsstelle und Männerberatung);
Anti-Gewalt-Training (Männerberatung);
Unterstützungsprogramm (UPF) für die Partnerin (Interventionsstelle).
A. Zuweisung an das Programm
Die Zuweisung erfolgt
im Zuge eines Betretungsverbots (zB mit Informationsblatt der Polizei);
durch die Staatsanwaltschaften entsprechend § 203 StPO;
durch BG und LG (Diversion, bedingte Verurteilung mit Weisung, bedingte Entlassung);
durch den Jugendwohlfahrtsträger mittels schriftlicher Vereinbarung mit dem Gefährder.
Aufgenommen werden ebenfalls eigenmotivierte Männer, die Unterstützung im Streben nach einem gewaltfreien Umgang suchen, sowie Männer, die durch andere (Behörden, Partnerin, Freunde, Beratungsstellen etc) oder UmständeS. 240 zu einer Veränderung ihres gewalttätigen Verhaltens motiviert wurden.
B. Diversionelle Maßnahmen
Prozedere der Überweisung im Rahmen einer diversionellen Maßnahme durch die Staatsanwaltschaft:
Dem Verdächtigen wird ein Diversionsangebot gem § 203 StPO, zwei Jahre Probezeit, mit der Auflage gestellt, das Programm zu absolvieren.
Der Verdächtige erhält die Aufforderung, sich binnen 14 Tagen bei der Männerberatung zu melden bzw ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Die Anzeige wird mit dem Formblatt, das die 14-Tages-Frist des Verdächtigen enthält, an die Männerberatung übersandt.
Die Männerberatung übernimmt die rechtliche Belehrung des Verdächtigen hinsichtlich der §§ 198 ff StPO (Diversion).
Mit der ersten Vorsprache des Verdächtigen beginnt die Abklärungsphase der Männerberatung und der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Die Männerberatung verständigt die Staatsanwaltschaft binnen eines Monats über die Eignung des Verdächtigen zur Teilnahme am Programm. Im Fall von Ausschlussgründen (in Zusammenarbeit mit der Interventionsstelle gegen Gewalt werden insb die Rechte der Verletzten entsprechend § 206 StPO berücksichtigt) erfolgt eine schriftliche Begründung.
Nach Beendigung des Trainingsprogramms ergeht ein schriftlicher Bericht an die Staatsanwaltschaft.
Nach Absolvierung des Trainingsprogramms erfolgt der endgültige Rücktritt von der Strafverfolgung des Verdächtigen gem § 203 Abs 4 StPO.
C. Ablauf des Programms
Dargestellt wird im Folgenden der Ablauf des Trainingsprogramms für jeden Teilnehmer:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufnahmephase | Trainingsprogramm | Nachbetreuung |
|---|---|---|
Unterstützung der Opfer im Unterstützungsprogramm für Frauen | ||
Zuweisung, schriftliche Einverständniserklärung, Einzelgespräche, Gewaltanamnese, Diagnostik, Gespräche mit der Partnerin, Vernetzung mit (zuweisenden) Institutionen. | Einzel- oder Gruppentraining (zweistündige wöchentliche Sitzungen), Unterstützung der (Ex-) Partnerin im Einzel- und/oder Gruppensetting. | Ein- bis zweistündiges Einzelgespräch drei, sechs und zwölf Monate nach Abschluss des Trainings. |
Maximal vier Wochen. | Acht Monate. | S oben sowie nach Bedarf. |
D. Zielsetzungen des Programms
Das achtmonatige Training soll den Klienten über die einzelnen Module (32 Module) des Programms befähigen,
einen möglichst umfassenden Verständniszusammenhang
der Gewaltausübung vor dem Hintergrund der eigenen Persönlichkeit, der Einstellung zur Gewalt und der Gewaltmuster,
des inneren Kräftespiels von Macht und Ohnmacht und der Verarbeitung mittels Gewalt
und der Wirkung von gewalthaltigen Leitbildern
herzustellen, zu verdeutlichen, zu problematisieren und entgegenzuwirken;
Verantwortung über das eigene Verhalten zu übernehmen und sodann
eine Veränderung im Verhalten vorzunehmen,
indem die Kontrollfunktionen genützt werden, sodass andere Personen nicht kontrolliert, manipuliert und in ihrer Integrität verletzt werden, sondern
dem eigenen Verhalten Grenzen gesetzt werden
und somit schädigendes Verhalten langfristig und nachhaltig beendet wird.
Durch die Begleitung der (ehemaligen) Partnerinnen der im Programm befindlichen Männer durch die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ist zu jeder Zeit das Ausmaß der Gefährdung bestimmbar, und der Klient kann mit den Informationen konfrontiert werden. Die interne Evaluation orientiert sich nicht nur an statischen Variablen (Anzeigen, Verurteilungen), sondern schließt die Angaben der Frauen mit ein, inwieweit sich ihre Situation im Verlauf der Betreuung des (ehemaligen) Partners verbessert hat.
Eine internationale Evaluation des Programms zeigt, dass nach einer bedingten Verurteilung ohne weitere Maßnahmen (zB Weisungen) oder Geldbußen nach drei Monaten in rund 60 % der Fälle erneut Gewalt ausgeübt wurde; nach zwölf Monaten verübten nahezu 80 % der Verurteilten neuerliche Gewalttaten. Bei der Zuweisung zu einer Maßnahme, in welcher der Gewaltausübende mit seinem Verhalten konfrontiert und der Ausstieg aus der Gewalt gelernt wird, liegt die Rückfallhäufigkeit innerhalb eines Jahres hingegen bei rund 30 %. Um Gewaltprävention noch effektiver gestalten zu können, scheint es notwendig, die bestehenden Instrumente (Zuweisung durch Gerichte, Staatsanwaltschaft) zu nutzen bzw neue zu schaffen (zB verpflichtende Gespräche nach einer Wegweisung).
V. Ausblick
Das 2. Gewaltschutzgesetz verbessert aus unserer Sicht den Schutz der Opfer und die Kontrolle der Täter in vielen Punkten. Im Besonderen ist die Männerberatung in drei ihrer ArbeitsbereicheS. 241 mit dem neuen Gesetz konfrontiert: In der Anti-Gewalt-Arbeit (Trainingsprogramm gegen Gewalt von Männern in Partnerschaften), in der forensisch therapeutischen Gruppen- und Einzelarbeit mit Sexualstraftätern (WSPS), die in Justizanstalten und ambulant durchgeführt wird, und in der Prozessbegleitung für männliche Opfer von Gewalt.
Der neue Straftatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung (§ 107b StGB) wird von zahlreichen Opfern als solche beschrieben und entspricht demnach den Erfahrungen vieler Opferschutzeinrichtungen und Institutionen, die mit Gewalttätern arbeiten. Gewalt in nahen Beziehungen wird in der Regel nicht nur einmal - etwa infolge eines Konflikts - ausgeübt, sondern wiederholt, mit steigender Häufigkeit und wachsendem Schweregrad, sowohl in der aktuellen Beziehung als auch in weiteren Beziehungen. Die Voraussetzungen des § 107b Abs 2 StGB treffen für die überwiegende Anzahl der Klienten des von der Männerberatung und der Interventionsstelle Wien durchgeführten „Trainingsprogramms für Männer zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen“ zu. Im Sinn eines erweiterten Opferschutzes wird die Schaffung des neuen Tatbestandes begrüßt; gleichzeitig empfiehlt sich eine umfassende Information über den neuen Straftatbestand, zumal dieser noch immer den Einstellungen und der Lebenswirklichkeit von Teilen der Bevölkerung entgegensteht.
Damit staatliche Maßnahmen gegen Gewalt (in nahen Beziehungen) präventiv wirksam(er) werden, bedarf es nicht nur einer normativ aufgeladenen Reaktion gegen Gewalt, sondern entsprechender Strategien auf allen Präventionsebenen (zB der standardisierten Konfrontation des Täters im Zuge einer Wegweisung, des österreichweiten Ausbaus von Trainingsprogrammen).