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iFamZ 4, Juli 2009, Seite 217

Umbestellung eines Sachwalters

iFamZ 2009/159

§ 62 Abs 1 AußStrG

Die Umbestellung eines Sachwalters ist nur auf den Einzelfall bezogen und betrifft grundsätzlich keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. Bei der Umbestellung kommt es allein auf das Wohl des Betroffenen an. Die Bestellung eines familienfremden rechtskundigen Sachwalters stellt im Hinblick auf die aufklärungsbedürftige Vorgehensweise der bisherigen Sachwalterin sowie der gegen sie geäußerten Bedenken der Söhne der Betroffenen keine krasse Fehlbeurteilung dar.

Nach vergeblichen Versuchen (ab Juni 2007), von der Sachwalterin Aufklärung über ein von ihr zunächst verschwiegenes Restitutionsverfahren in Slowenien zu erlangen, und nach den Angaben der Sachwalterin widersprechenden Auskünften des slowenischen Rechtsvertreters der Betroffenen enthob das Erstgericht die Tochter als Sachwalterin und bestellte einen Rechtsanwalt zum Sachwalter der Betroffenen. Aufgrund des Verhaltens der bisherigen Sachwalterin könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie versuche, Vermögen der Betroffenen der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen; Vermögensübertragungen von der Betroffenen an die Tochter kurz vor der Sachwalterbestellung erzeugten zusätzlich Zweifel an den Absi...

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