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Voraussetzungen für die Beurteilbarkeit einer medikamentösen Maßnahme als Freiheitsbeschränkung
iFamZ 2009/162
Anhand der Feststellung, der Einsatz der kombiniert verabreichten Medikamente sei „therapeutisch indiziert“, ist eine abschließende Beurteilung, ob eine Freiheitsbeschränkung vorliegt, keinesfalls möglich. Hiezu bedarf es vielmehr einer Aussage darüber, 1. welchen therapeutischen Zweck die Anwendung jedes einzelnen der zu überprüfenden Medikamente verfolgt, 2. ob die Medikamente dieser Zweckbestimmung entsprechend eingesetzt wurden bzw werden und 3. welche konkrete Wirkung für den Bewohner mit dem Einsatz der Medikamente verbunden war und ist.