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iFamZ 4, Juli 2009, Seite 189

Das 2. Gewaltschutzgesetz: Schutz vor Gewalt in Wohnungen - allgemeiner Gewaltschutz

Astrid Deixler-Hübner

Gewalt zeigt sich in unterschiedlichen Formen und Intensitätsgraden und zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten. Sie stellt damit nicht nur für das Opfer selbst, sondern auch für die Gesellschaft eine ernsthafte Bedrohung dar. Vorbei sind Gott sei Dank die Zeiten, in denen häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder - offenbar noch als Ausfluss des patriarchalen Herrschaftsrechts - als Kavaliersdelikt galt. Die Gewaltbekämpfung stellt nun ganz im Gegenteil auch auf internationaler Ebene ein zentrales Anliegen dar. Im Jahr 2006 wurde sogar vom Europarat eine Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder initiiert.

Das Gewaltschutzgesetz trat in Österreich 1997 in Kraft und setzte nicht nur im Inland einen Meilenstein im Kampf gegen die häusliche Gewalt, sondern nahm auch innerhalb Europas eine Vorbildfunktion ein. Der familiären Gewalt sollte damit einerseits durch effektive sicherheitspolizeiliche Maßnahmen, andererseits durch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung eine deutliche Absage erteilt werden. Nach mehr als zehn Jahren wurde nun mit dem 2. Gewaltschutzgesetz ein weiterer notwendiger Schritt gesetzt. Dieses differenziert nun in eigens normierten Bestimm...

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