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iFamZ 4, Juli 2009, Seite 202

Keine Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des KBGG betreffend die Zuverdienstgrenze hinsichtlich der Berechnung des für die Grenzbeträge und die Freigrenze maßgeblichen Einkommens

iFamZ 2009/152

§§ 2, 8, 12, 31 KBGG

ua

Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld (und dem Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld) durch die Gebietskrankenkasse wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenzen hatten der OGH und mehrere Oberlandesgerichte Anträge auf Aufhebung (von Teilen) des § 2 Abs 1, § 8, § 9 Abs 3, § 12, § 13 und § 31 Abs 2 KBGG in der Stammfassung BGBl I 2001/103 gestellt.

Rechtliche Beurteilung: Der VfGH wies die Gesetzesprüfungsanträge ab. Bei der „Zuverdienstgrenze“ geht es darum, das KBG nur jenen Eltern(teilen) zu gewähren, die bereit sind, die Berufstätigkeit im Hinblick auf die Kinderbetreuung einzuschränken; beim Zuschuss zum KBG handelt es sich hingegen um eine Geldleistung für „sozial schwache Eltern“. Beim KBG, das als Sozialleistung ohne Versicherungscharakter konzipiert ist, soll eine Beschäftigung jenseits der „Zuverdienstgrenze“ ausgeschlossen werden, um - in typisierender Betrachtung - die Betreuung des Kindes zu gewährleisten. Wenn der Gesetzgeber in einem solchen Fall das Überschreiten der „Zuverdienstgrenze“ mit der Sanktion der Rückforderung verbindet, handelt er nicht verfassungswidrig, auch wenn er im Fall des Übersch...

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