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iFamZ 4, Juli 2009, Seite 242

Ansprüche nach § 97 ABGB können nur bei dolosem Verhalten eines Dritten zu Schadenersatzansprüchen führen

iFamZ 2009/170

§ 97 ABGB, § 37 EO

Sachverhalt: Die Klägerin erhielt den zweiten Hälfteanteil der Liegenschaft im Aufteilungsverfahren gem § 90 Abs 1 EheG rechtskräftig übertragen. Es erfolgte allerdings noch keine grundbücherliche Durchführung der Eigentumszuordnung. Die grundbücherlich gesicherte Bank beantragte zur Hereinbringung ihrer Forderung die Zwangsversteigerung der noch im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Liegenschaftshälfte. Dagegen richtet sich die Exszindierungsklage der geschiedenen Ehegattin. Rechtliche Beurteilung: 1. Nach stRsp des OGH besteht bei einem bloß obligatorischen Anspruch auf Eigentumsübertragung keine Möglichkeit zur Exszindierung.

2. § 97 ABGB schafft in erster Linie nur einen Unterlassungs- und allenfalls auch Leistungsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Ausnahmsweise kann doloses Zusammenwirken des verfügungsberechtigten Ehegatten mit einem Dritten zu dessen Schadenersatzpflicht führen (, SZ 60/281; RIS-Justiz RS0009660). Da hier weder eine Beeinflussung der beklagten Partei durch den früheren Ehegatten der Klägerin, noch das Bestreben beider, die Klägerin um ihre Wohnmöglichkeit zu bringen, festgestellt wurde, fehlt die Grundlage für die A...

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