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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 345

Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche fällt unter HeimAufG; Verbringen einer 11-Jährigen durch Tragen etc ist nicht alterstypisch

iFamZ 2021/260

§§ 3 und 15 Abs 2 HeimAufG

Die 11-jährige Bewohnerin lebt seit Anfang Juli 2020 in einer institutionalisierten Wohngemeinschaft. Die volle Erziehung für die Bewohnerin kommt dem KJHT zu.

Die Bewohnerin leidet an einer Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung, einer Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten und einer Entwicklungsstörung im schulischen Bereich. Sie durchlebt krankheitsbedingt und aufgrund einer sehr niedrigen Frustrationstoleranz wiederkehrend Impulsdurchbrüche. Während dieser Durchbrüche beißt sie sich oder andere, kratzt sich oder andere, versucht sich die Haare auszureißen und schlägt mit dem Kopf gegen die Wand.

Hat die Bewohnerin einen solchen Durchbruch, wird sie von ihren Betreuern entweder nur an den Händen oder auch mittels „Bärengriff“ festgehalten, bis Entspannung eintritt. Befinden sich auf der Wohnebene andere Bewohner, wird versucht, sie in den „Bewegungsraum“ zu bringen, der sich im Kellergeschoß befindet. Sie wird dabei entweder getragen oder die Betreuer haken sie unter, je nachdem, wie heftig ihr Impulsdurchbruch ist. Mitunter reicht die Androhung, sie in den Raum zu bringen, dass es der Be...

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