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Anspruch auf Familienzeitbonus auch während eines medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalts des Kindes
iFamZ 2021/253
§ 2 Abs 3a FamZeitbG
Der mit der Novelle BGBl I 2019/24 geschaffene und auf Geburten nach dem anzuwendende § 2 Abs 3a FamZeitbG, wonach auch „bei einem medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalt des Kindes (…) ausnahmsweise der gemeinsame Haushalt (…) angenommen“ wird, ist nicht teleologisch dahin zu reduzieren, dass er während einer „üblichen Verweildauer“ von Mutter und Kind im Spital im Ausmaß von drei bis fünf Tagen nach einer komplikationslosen Geburt nicht eingreifen soll.