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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 319

Spanisches Namensrecht – Verstoß gegen EMRK

iFamZ 2021/231

Art 8 iVm Art 14 EMRK; früheres span Namensrecht

EGMR , Bsw 30306/13, Affaire Léon Madrid gg Spanien

Der Automatismus, mit dem in Spanien der Familienname des Vaters vor dem Familiennamen der Mutter geführt wurde, wenn die Eltern sich nicht einigen können, war diskriminierend. Er verstößt gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art 8 iVm Art 14 EMRK (Diskriminierungsverbot).

Anmerkung

Der EGMR sprach einer unverheirateten Mutter, deren Tochter trotz Fehlens einer Beziehung zu ihrem Vater dessen Namen als ersten Teil ihres Familiennamens tragen musste, 10.000 € Schadenersatz zu. Die vorliegende Entscheidung ist nur auf Französisch unter https://hudoc.echr.coe.int/ abrufbar.

Rubrik betreut von: Ulrich Pesendorfer
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