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Spanisches Namensrecht – Verstoß gegen EMRK
iFamZ 2021/231
Art 8 iVm Art 14 EMRK; früheres span Namensrecht
EGMR , Bsw 30306/13, Affaire Léon Madrid gg Spanien
Der Automatismus, mit dem in Spanien der Familienname des Vaters vor dem Familiennamen der Mutter geführt wurde, wenn die Eltern sich nicht einigen können, war diskriminierend. Er verstößt gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art 8 iVm Art 14 EMRK (Diskriminierungsverbot).
Der EGMR sprach einer unverheirateten Mutter, deren Tochter trotz Fehlens einer Beziehung zu ihrem Vater dessen Namen als ersten Teil ihres Familiennamens tragen musste, 10.000 € Schadenersatz zu. Die vorliegende Entscheidung ist nur auf Französisch unter https://hudoc.echr.coe.int/ abrufbar.