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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 330

Keine Verwirkung des Geldunterhaltsanspruchs durch geringe Kontakte

iFamZ 2021/240

§§ 231, 776 ABGB

Die Rsp verneint eine analoge Anwendung der erbrechtlichen Norm des § 776 ABGB (fehlendes Naheverhältnis) im Unterhaltsrecht schon aus grundsätzlichen Erwägungen.

Der Antragsgegner G ist der Vater des volljährigen Antragstellers P, der in Vollzeit und innerhalb der durchschnittlichen Studiendauer ein Masterstudium des Studiengangs Molekularbiologie absolviert. Der Vater bestritt das Bestehen einer Geldunterhaltsverpflichtung mit der Begründung, seinem Sohn sei die Ausübung einer Beschäftigung neben dem Studium zumutbar. Im Übrigen habe er seinen Unterhaltsanspruch verwirkt, weil er den an multipler Sklerose erkrankten Vater während eines sechswöchigen stationären Kuraufenthalts überhaupt nicht und ansonsten nur alle eineinhalb Monate für zwei Stunden besucht habe.

Nach dem Akteninhalt lebt der schwer erkrankte, pflegebedürftige G im eigenen Haushalt und wird von einer professionellen 24-Stunden-Betreuung gepflegt. Für den Fall eines künftigen Verlustes seiner Entscheidungsfähigkeit hat er seinem Bruder eine Vorsorgevollmacht erteilt.

Die Vorinstanzen verpflichteten den Vater G antragsgemäß zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von je 200 € an P.

Der OG...

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