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Kein Schadenersatzanspruch gegen einen Minderjährigen mangels Haftpflichtversicherungsdeckung
iFamZ 2021/248
Hantiert ein Minderjähriger in einer schweren akuten Belastungssituation mit einem geöffneten Taschenmesser und bedroht ein Rettungseinsatzteam mit dem Umbringen, liegt keine von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckte „Gefahr des täglichen Lebens“ vor.
Am , etwa um Mitternacht, erlitt der Vater des damals 16‑jährigen Beklagten L einen Herzinfarkt. L nahm zu diesem Zeitpunkt an einer etwa 1,5 km entfernten Geburtstagsfeier teil. Nach Verständigung durch seine Mutter lief der (mäßig alkoholisierte) L sofort nach Hause. Auf dem Weg in den zweiten Stock des Hauses nahm er ein im Eingangsbereich liegendes Taschenmesser mit in den 2. Stock, wo er den Vater am Boden liegen sah. Das Rettungsteam, bestehend aus einer Ärztin, zwei Sanitätern, einer Pflegerin und der Klägerin N, war mit der Reanimation des Vaters beschäftigt. In der Folge „flippte“ L völlig aus. Er spielte mit dem ausgeklappten Messer herum und drohte die Mitglieder des Rettungsteams umzubringen, wenn sein Vater sterben würde. L hatte subjektiv das Gefühl, dass sich das Rettungsteam nicht ausreichend um seinen Vater kümmern würde, was aber nicht den Tatsachen entsprach. L befand sich zum Zeitp...