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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer Änderungsvereinbarung zum Syndikatsvertrag
iFamZ 2021/256
Die Frage, ob ein Geschäft zum ordentlichen oder außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, kann regelmäßig nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geklärt werden. Die Beurteilung der Vorinstanzen, dass ein Maßnahmenpaket, das im Kern auf eine Änderung der Vertretungsbefugnis des Betroffenen in den verfahrensgegenständlichen Gesellschaften von einer laut Gesellschaftsverträgen vorgesehenen gemeinsamen Vertretung beider Geschäftsführer hin zu einer alleinigen Vertretung des nunmehr einzig handlungsfähigen Gesellschafters und Geschäftsführers zum außerordentlichen Wirtschaftsbereich gehört, ist nicht zu beanstanden. Ebenso wenig die Beurteilung, dass die Genehmigung versagt wird, weil Art, Ausgestaltung und Umfang der beabsichtigten Maßnahmen im konkreten Einzelfall nicht dem Wohl des Betroffenen dienen, wird doch damit dem Mitgesellschafter eine ganz überragende Stellung verschafft, die diesem nach den ursprünglichen Verträgen gerade nicht zukommen sollte.
Betreffend die M GmbH wurde am zwischen der G AG, dem Betroffenen und R. ein Syndikatsvertrag abgeschlossen. Vertragsgegenständlich sind Vereinbarungen von Rahmenbedingungen für die Ausübun...