Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 331
Einbringung von Rechtsmitteln im ERV bei relativer Anwaltspflicht
iFamZ 2021/241
S. 331 § 89c GOG
Auch in einem Kindesunterhaltsverfahren im Rechtsmittelstadium hat sich der zulässigerweise (relative Anwaltspflicht) für den Vater einschreitende Schweizer Rechtsanwalt des ERV zu bedienen.