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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 331

Einbringung von Rechtsmitteln im ERV bei relativer Anwaltspflicht

iFamZ 2021/241

S. 331 § 89c GOG

Auch in einem Kindesunterhaltsverfahren im Rechtsmittelstadium hat sich der zulässigerweise (relative Anwaltspflicht) für den Vater einschreitende Schweizer Rechtsanwalt des ERV zu bedienen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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