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Freiheitsbeschränkung durch Medikation; Dokumentationsmängel gehen zulasten der Einrichtung
iFamZ 2021/262
LG Eisenstadt , 20 R 153/21f
Die Notwendigkeit zur Gabe von Benzodiazepinen, um die Bewohnerin unauffällig und „brav“ zu stellen, besteht in einer Pflegeorganisation mit psychosozialen und psychobiografischen Schwerpunkten so gut wie nicht.
Die nicht ordnungsgemäße Dokumentation hinsichtlich des Zurückhaltens muss im Zweifel die Heimeinrichtung gegen sich gelten lassen (LG Innsbruck 51 R 24/20h). Es ist daher im Zweifel von einer Freiheitsbeschränkung auszugehen.