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Ehegattenunterhaltsanspruch als Bemessungsgrundlage für Kindesunterhalt
iFamZ 2021/238
Liegt der vom Vater seiner Tochter tatsächlich geleistete Unterhalt weit unter dem Regelbedarf, ist er auf den fiktiven Geldunterhaltsanspruch gegenüber seiner besser verdienenden Ehegattin anzuspannen; dessen Höhe bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Der Einwand, die Ehegattin treffe keine mittelbare Unterhaltspflicht für die Stiefkinder, ist irrelevant.