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iFamZ 1, Jänner 2008, Seite 62

KURZINFOS

Unterhaltsvorschussrichtsätze

Peter Barth

Mit Erlass des BMJ vom , BMJ-B4.589/0005-I 1/2007, wurde verlautbart, dass ab folgende monatliche Unterhaltsvorschussrichtsätze gelten:


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Unterhaltsvorschussrichtsätze
2008
monatlicher Höchstbetrag nach § 6 Abs 1 UVG
488,24 Euro
fester Betrag nach § 6 Abs 2 Z 1 UVG
123,00 Euro
fester Betrag nach § 6 Abs 2 Z 2 UVG2
245,00 Euro
fester Betrag nach § 6 Abs 2 Z 3 UVG2
367,00 Euro
monatlicher „Grundbetrag“ nach § 4 Z 5 UVG iVm § 382a Abs 2 EO (= Familienbeihilfe)
105,40 Euro + Alterszuschläge

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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