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iFamZ 1, Jänner 2008, Seite 9

Einschlagen eines zweiten Bildungswegs durch Besuch einer HAK

iFamZ 2/08

§ 140 ABGB

Auch wenn der Abschluss der Handelsschule grundsätzlich zur Selbsterhaltungsfähigkeit führt und ein Aufbaulehrgang zum Erwerb der Matura keine übliche Fortsetzung der zunächst eingeschlagenen Ausbildung darstellt, besteht im Fall einer Antragstellerin, die nach der 1. Klasse HAK in die Handelsschule wechselte, diese positiv abschloss und nun zielstrebig einen dreijährigen Aufbaulehrgang für die HAK-Matura mit Ausbildungsschwerpunkt MultiMedia besucht, die Unterhaltspflicht des Vaters weiter, selbst wenn die Berufschancen mit dem Schwerpunkt nicht erhöht werden. Mit der Ablegung der Matura sind nämlich wegen der damit verbundenen Universitäts-, Fachhochschul- oder Kollegreife erfahrungsgemäß höhere Chancen auf ein besseres Fortkommen verbunden. Wesentlich ist, ob ein maßstabgerechter Elternteil bei intakten Familienverhältnissen seinem Kind für den Zeitraum der Ausbildung an der HAK weiterhin Unterhalt gewährt hätte, was unter den gegebenen Umständen zu bejahen ist.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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