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Abzugsfähigkeit von Raten für einen im Zusammenhang mit der Aufteilung nach Scheidung aufgenommenen Wohnungskredit
iFamZ 3/08
Wohnungskreditrückzahlungsraten sind dann abzugsfähig, wenn die bisherige Wohnung dem Elternteil überlassen wurde, bei dem sich das unterhaltsberechtigte Kind in Pflege und Erziehung befindet, und außerdem ein gewisses zeitliches Naheverhältnis zwischen Trennung und Kreditaufnahme besteht. In einem solchen Fall können nicht nur Wohnungsanschaffungs-, sondern auch Wohnungsadaptierungs- und Wohnungseinrichtungskredite abzugsfähig sein.