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SWK 7, 1. März 1998, Seite 016

Schätzung: Begründung

Die Finanzbehörde hat bei einer Schätzung nachvollziehbar zu begründen - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE),
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